Meldepflicht

Wenn jemand eine dauerhafte Ortsveränderung anstrebt, muss er sich an seinem neuen Wohnort anmelden. Dafür gibt es Meldeämter. Im Reich der Tiere und Pflanzen ist es anders. Es gibt keine Meldepflicht. Keine Art, die sich verirrt oder ausbreitet, muss sich irgendwo melden „Hallo, da bin ich!“ Das hat für diese Lebewesen den Vorteil, dass sie keinen bürokratischen regeln unterworfen sind. Sie sind plötzlich aus irgendeinem Grund da – dann gibt höchstens eine Meldepflicht durch aufmerksame Bürger. Gemeint sind solche, die von Berufswegen diesbezüglich tätig sind oder von Hobbybeobachtern. Meistens geht es um Arten, die einen wirtschaftlichen Schaden verursachen – also Konkurrenten des Menschen. Es gibt Arten, die immer schon da waren, etwa der Fichtenborkenkäfer. Er ist nicht invasiv, zerstört aber des Menschen Nutzwälder in Form von Monokulturen. Da hat es der Käfer von einem zum anderen Baum nicht weit und er kann sein Werk verrichten, in dem er vorgeschädigten (überalterte oder von Trockenheit geplagte) Bäumen den Rest gibt. Die Forstwirtschaft ist recht böse auf den Käfer, auch wenn die zuständigen Leute oftmals selbst an der Misere Schuld tragen. Mischwald wäre das Zauberwort – sozusagen die Rettung für heimische Fichtenwälder.

Nun gibt es aber auch andere, invasive, Arten: Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis), 1853 von Wiktor Iwanowitsch Motschulski beschrieben, ist ein aus Asien eingeschleppter Baumschädling. Wird er entdeckt, so besteht Meldepflicht. Erhärtet sich ein Verdachtsfall, wird das Gebiet unter Quarantäne gestellt und der Käfer bekämpft; Grundlage bildet der EU-Durchführungsbeschluss 2015/893 vom 9. Juni 2015. Dieser Schädling befällt auch gesunde Laubholzbäume – hier kann der geneigte Leser mehr Informationen entdecken.

Kürzlich wurde die Asiatische Hornisse in Deutschland nachgewiesen – diese Hornisse wurde vom französischen Hymenopterologen Amédée Louis Michel Le Peletier bereits 1836 als Vespa velutina beschrieben. DNS-Analysen haben ergeben, dass alle bislang untersuchten Tiere auf eine in Südfrankreich beobachtete Königin zurückverfolgt werden können. Ausgehend von der Provence breitet sich die Art über das Rhonetal aus und ist im Bundesland Baden in Deutschland angekommen. Es besteht ebenfalls Meldepflicht. Hornissen sind friedlich lebende Tiere, werden sie beunruhigt, können sie allerdings ordentlich stechen. In Niedersachsen sieht man dies gelassen, während die Sensationspresse vor dieser Hornisse warnt: sie sei angriffslustiger und würde Bienenstöcke regelrecht überfallen. Wahrscheinlich besteht kein Grund zur Panik.

Über den grössten Ameisenhaufen hatte ich vor Jahren geschrieben – am Status quo hat sich nichts geändert. Ob die Argentinische Ameise für uns eine Bedrohung werden könnte, kann derzeit niemand verlässlich voraussagen. Werden die Winter milder, so kann es durchaus passieren dass diese Ameisenart für uns eine Feind werden kann, dessen Bekämpfung uns vor grosse Probleme stellen könnte, meint

Der Brandstetter

 

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